1. Januar 2026

Ehrenamtspauschale & Übungsleiterpauschale steigen ab 2026

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Ehrenamtspauschale & Übungsleiterpauschale steigen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 wurden die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten erneut angehoben. Damit erhalten Vereine mehr Spielraum, um Engagement finanziell wertzuschätzen – ohne zusätzliche Steuer- oder Sozialabgaben.

Was gilt ab 2026?

Pauschale Betrag pro Jahr Für wen geeignet
Ehrenamtspauschale 960 € z. B. Vorstände, Kassierer, Platzwarte
Übungsleiterpauschale 3.300 € Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer

Wichtig für Vereine

  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden
  • Eine gleichzeitige Nutzung für dieselbe Tätigkeit ist nicht zulässig
  • Zahlung sollte durch Satzung oder Vorstandsbeschluss geregelt sein

Vereinsonkel sagt:

Auch steuerfreie Pauschalen müssen sauber beschlossen, ausgezahlt und dokumentiert werden.