Zum 1. Januar 2026 wurden die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten erneut angehoben. Damit erhalten Vereine mehr Spielraum, um Engagement finanziell wertzuschätzen – ohne zusätzliche Steuer- oder Sozialabgaben.
Was gilt ab 2026?
| Pauschale | Betrag pro Jahr | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Ehrenamtspauschale | 960 € | z. B. Vorstände, Kassierer, Platzwarte |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € | Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer |
Wichtig für Vereine
- Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden
- Eine gleichzeitige Nutzung für dieselbe Tätigkeit ist nicht zulässig
- Zahlung sollte durch Satzung oder Vorstandsbeschluss geregelt sein
Vereinsonkel sagt:
Auch steuerfreie Pauschalen müssen sauber beschlossen, ausgezahlt und dokumentiert werden.
