Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 € jährlich bringt neue Möglichkeiten – aber auch Verantwortung für Vorstände.
Typische Fragen aus der Praxis
- Wer darf die Pauschale erhalten?
- Reicht ein Vorstandsbeschluss?
- Was passiert bei Teilzahlungen oder unterjährigem Einstieg?
Grundregeln
- Die Tätigkeit muss dem Vereinszweck dienen
- Auszahlung nur bei tatsächlicher Tätigkeit
- Keine automatische Zahlung „kraft Amtes"
Vereinsonkel-Hinweis:
Eine Ehrenamtspauschale ist kein Gehalt – sondern eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
